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Erwerbsminderungsrente

Durch die Erwerbsminderungsrente soll der Lebensunterhalt für Personen gesichert werden, die aufgrund schwerer Krankheiten oder Behinderungen nicht mehr (vollständig) in der Lage sind, einer Tätigkeit als Arbeitnehmer nachzugehen, aber noch nicht das Mindestalter für die Altersrente erreicht haben und ein erwerbsfähiger Zustand nicht wieder hergestellt werden kann.