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Sozialrecht Chemnitz

Sozialrecht Chemnitz

Regelungen im Sozialrecht

Das eng mit dem Arbeitsrecht verknüpfte Sozialrecht umfasst das Recht der Sozialversicherungen, also das Rechtsverhältnis zwischen den Sozialversicherungsträgern und den Versicherten sowie den sogenannten Leistungserbringern, die im Rahmen der Sozialversicherung ihre Leistung erbringen. Für das Sozialrecht ist aufgrund der besonderen Materie, die seit den Bismark'schen Sozialgesetzen gewachsen ist, eine eigene Sondergerichtsbarkeit eingeführt worden, da auch die entsprechenden rechtlichen Regelungen ein eigenes Sonderrecht bilden.

Sozialrecht - Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente

Für eine Erwerbsunfähigkeitsrente, Berufsunfähigkeitsrente oder Altersrente für langjährig Versicherte, Frauen und Arbeitslose werden neben den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen auch medizinische Fachgutachten herangezogen. Wenige Jahre vor der Altersrente droht oft der soziale Abstieg. Beratung im “Rentendickicht” ist ebenso wichtig wie eine erfolgreiche Rechtsdurchsetzung vor dem Sozialgericht. Im Zuge des Sozialrechts sorgen wir dafür, dass unsere Mandanten die bestmögliche Absicherung erhalten.

Durch das Sozialrecht soll der grundgesetzliche Auftrag zur Sicherstellung sozialer Sicherheit und Gerechtigkeit in einem Sozialstaat erfüllt werden.

Ratsuchende, die sozialrechtliche Probleme haben, können sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei wenden. Wir beraten Sie sehr gerne!

Zu unseren Tätigkeiten zählen hier unter Anderem die Vertretung und Beratung von Arbeitslosen und Rentenanwärtern, aber auch das Prüfen von Bescheiden auf ihre Richtigkeit. Außerdem helfen wir Ihnen dabei, diverse Ansprüche durchzusetzen. Auch die Mitarbeiter der ARGE und der Bundesagentur sind nur Menschen und machen Fehler!

Sozialrecht Chemnitz - Erwerbsminderungsrente

Wir vertreten unsere Mandanten bei der Ablehnung von Erwerbsminderungsrenten und beraten sie bei Fragen zur Anerkennung von Behinderungsgraden oder Nachteilsausgleichen.

Wir können aber auch bei Fragen zur Jugendhilfe zu Rate gezogen werden. So unterstützen wir Jugendliche bei Ausbildungs- oder Beschäftigungsmaßnahmen, oder helfen bei der Erziehung, indem wir beispielsweise Betreuungshelfer einschalten.

Aber auch zu Fragen des Wohngeldes, des Kindergeldes oder Erziehungsgeldes können Sie uns ansprechen.