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Arbeitsrecht Chemnitz

Das Arbeitsrecht umfasst Verordnungen und Gesetze zur unselbstständigen Erwerbstätigkeit. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, aber auch zwischen Betriebsräten oder Gewerkschaften und Arbeitgebern auf der anderen Seite. Innerhalb des Arbeitsrechts wird daher noch zwischen dem Kollektivarbeitsrecht und dem Individualarbeitsrecht unterschieden.

Arbeitsrecht Chemnitz - Arbeitsverträge

Eines der wichtigen Themen im Arbeitsrecht sind Arbeitsverträge. Der Beginn eines Arbeitsverhältnisses wird mit einem Anstellungsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber besiegelt. Ein solcher Arbeitsvertrag kann u.U. aber auch nachteilige Vereinbarungen oder sogenannte versteckte Klauseln enthalten. Damit Sie als Arbeitnehmer keinen nachteiligen Vertrag abschließen oder als Arbeitgeber durch die Erstellung eines solchen Arbeitsvertrages keinen Rechtsstreit riskieren, können Sie mit Hilfe eines im Arbeitsrecht versierten Anwalts Arbeitsverträge auf ihre Rechtssicherheit überprüfen lassen.

Wenn das Arbeitsverhältnis endet - Kündigung im Arbeitsrecht

Weitere wichtige Themenbereiche des Arbeitsrechts bilden, im Rahmen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge. Abmahnungen und Kündigungen unterliegen dabei strikten Regeln und können keinesfalls ohne einen triftigen Grund ausgesprochen werden. Eine Abmahnung ist als erzieherische Maßnahme zu sehen und soll Arbeitnehmern ihr Fehlverhalten sowie Konsequenzen bei Wiederholung aufzeigen. Soll ein Arbeitsverhältnis beendet werden, kann das durch eine Kündigung erfolgen, aber auch durch einen Aufhebungsvertrag. Letzteres kann jedoch für den Arbeitnehmer mit unangenehmen Folgen verbunden sein. Nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses steht es Arbeitnehmern zu, ein Zeugnis zu verlangen. Dieses Arbeitszeugnis kann unterschiedlich detailliert ausfallen und ist somit entweder ein einfaches Zeugnis oder ein qualifiziertes Zeugnis.

Formvorschriften für Abmahnungen im Arbeitsrecht

Weiterhin beraten wir Sie beispielsweise über die Möglichkeit eines befristeten Arbeitsverhältnisses, über die Einhaltung von Formvorschriften bei einer Abmahnung, über die Ausgestaltung einzelner Vertragsklauseln und den Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen. Außerdem übernehmen wir für Sie die Beratung und Vertretung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Kündigungsvorbereitung und Kündigung. Wir übernehmen Ihre Vertretung im Kündigungsverfahren vor dem Arbeitsgericht.

Beratung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsrecht in Chemnitz

Unsere Kanzlei in Chemnitz berät und vertritt Arbeitnehmer sowie auch Arbeitgeber bei allen Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz, beispielsweise wegen Urlaubsrecht, Mutterschutz, Fürsorgeverpflichtung, Nebenpflichten im Arbeitsvertrag, Mobbing oder Schadenersatz.

Auch als Arbeitgeber können Sie Kontakt zu uns aufnehmen, wenn Sie Hilfe bei der Vertragsgestaltung brauchen. Wir können Sie außerdem bei der Beratung zur Personalauswahl unterstützen, über Reaktionsmöglichkeiten bei gestörten Arbeitsverhältnissen oder der personellen Umstrukturierung des Betriebs beraten.