Telefon: 0371 / 33 40 780
Telefax: 0371 / 33 40 789

info@ra-purschwitz.de

Insolvenzrecht Chemnitz

Insolvenzrecht Chemnitz - Was tun bei Zahlungsunfähigkeit?

Das Insolvenzrecht ist ein Teil des Zivilrechts, was sich mit den Rechten und Pflichten von Gläubigern und Schuldnern bei Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners befasst. Zahlungsunfähig ist, wer fällige Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen kann. Schwerpunkte des Insolvenzrechtes sind natürlich das Regelinsolvenzverfahren und das Verbraucherinsolvenzverfahren.

Beratung von Schuldnern im Insolvenzrecht Chemnitz

Seit über 12 Jahren beraten und vertreten wir nunmehr Schuldner in Fragen zum Insolvenzverfahren und zum außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren. In den vergangenen Jahren der Wirtschaftskrise ist die Anzahl der Insolvenzverfahren bei Unternehmen drastisch gestiegen. Aber auch Privatpersonen sind aus unterschiedlichen Ursachen, z. B. Trennung oder Arbeitsplatzverlust, von Überschuldungen bedroht. Für diese hat die Gesetzgebung das sogenannte Verbraucherinsolvenzverfahren geschaffen.

Bei drohender Insolvenz sollten Sie uns schnellstmöglich kontaktieren, damit wir Sie über die Insolvenzantragstellung beraten können. Außerdem prüfen wir das Vorliegen von Insolvenzgründen, was ein sehr wichtiger Punkt ist. Viele Unternehmen haben die Pflicht bei Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen. Selbst fahrlässiges Nichterkennen von Gründen kann für den Geschäftsführer strafrechtliche Konsequenzen haben. Bei Insolvenzverschleppung oder Bankrottdelikten droht auch die persönliche Haftung des Geschäftsführers.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren - Insolvenzrecht Chemnitz

Wir beraten und vertreten Sie bei Anfechtungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen und wir können auch, wenn von einem Insolvenzgericht ernannt, als Insolvenzverwalter tätig werden.

Voraussetzung für ein Verbraucherinsolvenzverfahren ist die Durchführung eines sog. Schuldenbereinigungsverfahrens, also ein außergerichtlicher Vergleichsversuch. Gelingt ein solcher Vergleich mit den Gläubigern ist ein Insolvenzverfahren vor dem Insolvenzgericht entbehrlich. Das Ziel ist die Absicherung grundlegender Lebensbedürfnisse für Schuldner und deren Familien durch Ausschöpfung aller Möglichkeiten, um schlussendlich die Schuldenregulierung in den Griff zu bekommen.

Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, vertreten wir den privatinsolventen Schuldner, soweit gewünscht, im Verbraucherinsolvenzverfahren. Ziel ist natürlich die Erlangung der Restschuldbefreiung nach sechs Jahren. Daher sollte der Schuldner seine Rechte und Pflichten im Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiungsverfahren genau kennen, um keine Versagungsanträge von Gläubigern oder vom Insolvenzverwalter zu riskieren.